Geschäftsbedingungen


Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und alle darausfolgenden Handlungen zwischen Poolmotive, im Folgenden: Poolmotive und Ihnen, dem Kunden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Poolmotive Produkte/Dienstleistungen von Dritten bezieht und an Sie liefert.
  3. Ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Sie müssen den neuen Bestimmungen zustimmen. Diese werden so weit wie möglich mit den alten ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen übereinstimmen.
  5. Die Bestimmungen des Vertrages haben Vorrang, wenn sie im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.
  6. Der Begriff „Produkte“ bezeichnet die von Poolmotive verkauften und gelieferten sowie zum Verkauf angebotenen Waren.
  7. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet „schriftlich“ auch per E-Mail.


Artikel 2: Wann liegt ein Vertrag vor?

  1. Alle Angebote von Poolmotive sind unverbindlich und sind 14 Tage gültig, in sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Das Angebot bezieht sich die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Wenn sich herausstellt, dass diese Informationen falsch sind, kann Poolmotive das Angebot ändern und gehen die damit verbundenen Kosten zu Ihren Lasten.
  2. Wenn Sie ein Angebot von Poolmotive erhalten und damit einverstanden sind, müssen Sie es unterschreiben und an Poolmotive zurücksenden. Der Vertrag kommt mit Erhalt des unterzeichneten Angebots oder weil Poolmotive tatsächlich mit der Arbeit beginnt, zustande.
  3. Wurde kein schriftliches Angebot für eine Lieferung abgegeben oder unterzeichnet, gilt die Rechnung oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung, die die Vereinbarung korrekt und vollständig wiedergibt.
  4. Maße, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen, technische und/oder chemische Spezifikationen, Art, Menge, Zusammensetzung und Qualität, die im Angebot enthalten sind, sind ungefähre Angaben.
  5. Führt eine Vertragsänderung zu höheren Kosten, kann Poolmotive diese an Sie weiterberechnen.
  6. Aus früheren Angeboten oder Werbematerialien von Poolmotive können Sie keine Rechte ableiten.

Artikel 3: Wie verläuft die Lieferung?

  1. Poolmotive wird alle Leistungen wie schriftlich vereinbart erbringen und Poolmotive kann zu diesem Zweck Dritter miteinbeziehen.
  2. Der vereinbarte Liefertermin ist kein Pflichttermin. Die Lieferzeit beginnt mit dem Vertragschluss, sofern alle erforderlichen Informationen vorliegen und die gewünschte Zahlungssicherheit geleistet ist. Ist ein Zeitplan im Vertrag enthalten, stellt Poolmotive sicher, dass die Lieferfristen in diesem Zeitplan so weit wie möglich eingehalten werden.
  3. Die Montage und/oder Installation übernimmt Poolmotive nicht.
  4. Das Risiko der Produkte geht von Poolmotive auf Sie über, sobald die Produkte in Ihren tatsächlichen Machtbereich oder den Ihrer Gehilfen kommen.
  5. Bei Lieferung ab Lager:Normalerweise werden die Produkte ab Lager von Poolmotive (in Beek en Donk) geliefert. Sie müssen die Produkte annehmen, sobald Poolmotive angibt, dass sie abgeholt werden können. Wenn Sie die Produkte nach acht Tagen, nach einer Annahmeverzugserklärung, immer noch nicht abgeholt haben, kann Poolmotive die Produkte an eine andere Partei verkaufen oder auf Ihr Risiko lagern. Die zusätzlichen Kosten, einschließlich mindestens der Lagerkosten, gehen zu Ihren Lasten. In diesem Fall kann Poolmotive den Vertrag auflösen.
  6. Bei Lieferung an Sie:Wenn vereinbart ist, dass die Produkte von oder im Namen von Poolmotive an Sie geliefert werden, werden sie an die von Ihnen angegebene Adresse geliefert.
    Sie müssen sicherstellen, dass die Lagerorte, in die Poolmotive die Produkte liefern muss, ungehindert und ohne Risiko zugänglich sind. Sie müssen die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung an Sie annehmen. Wenn Sie Annahme verweigern oder für die Lieferung unzureichende Informationen zur Verfügung gestellt haben, werden die Produkte von Poolmotive auf Ihr Risiko gelagert. Die zusätzlichen Kosten, einschließlich der Lagerkosten, sind zu Ihren Lasten.
  7. Die Kosten für den Versand, einschließlich Verpackung, Transport und Transportversicherung gehen zu Ihren Lasten. Diese Kosten sind nicht in den Preislisten oder Angeboten enthalten, die Sie von Poolmotive erhalten haben.
  8. Die für die Lieferung erforderlichen Materialien, einschließlich Paletten und aller Arten von Verpackungen, bleiben jederzeit Eigentum von Poolmotive.

Artikel 4: Was können Sie von Poolmotive erwarten?

  1. Poolmotive wird seine Aktivitäten mit der gebotenen Sorgfalt, nach bestem Wissen und Erfahrung durchführen. Poolmotive wird sich bestmöglich um Ihre Interessen kümmern.
  2. Poolmotive wird alle Ihre Daten vertraulich behandeln, sofern Poolmotive wissen sollte, dass es sich um vertrauliche Daten handelt.


Artikel 5: Was sind Ihre Pflichten?

  1. Sie müssen Poolmotive alle Daten zur Verfügung stellen, die Poolmotive benötigt, um seine Leistung ordnungsgemäß, rechtzeitig und vollständig zuerbringen. Sie tragen die Verantwortlichkeit, dass diese Informationen stimmen.
  2. Poolmotive muss nur die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen nur annäherend überprüfen und dann nur an Hand der Standards im Fachgebiet Poolmotive.
  3. Kommt es zu einer Verzögerung bei der Vertragsleistung, die Ihnen zu zuschreiben ist, so gehen alle daraus folgenden Kosten und Schäden auf Ihre Kosten und Ihr Risiko.
  4. Wenn Sie zügig mitteilen, dass die gelieferten Produkte nicht dem Vertrag entsprechen, wird Poolmotive die notwendigen Reparaturen so schnell wie möglich durchführen. Wenn die Produkte nicht dem Vertrag entsprechen, dies aber darauf zurückzuführen ist, dass Sie Vertragswidrig gehandelt haben, werden Ihnen die Kosten für diese Reparatur in Rechnung gestellt.
  5. Sie sind verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und zu kontrollieren. Beschwerden, Mängel oder Defekte sind Poolmotive unverzüglich (innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung) schriftlich mitzuteilen. Ohne diese Mitteilung gelten die betreffenden Produkte als frei von Schäden, Mängel oder Defekte geliefert und Poolmotive hat demnach vertragsgemäß geliefert.
  6. Beschwerden über Mängel, die nicht sofort erkennbar sind, sind Poolmotive unverzüglich (innerhalb von fünf Tagen nach Entdeckung) schriftlich mitzuteilen, damit Poolmotive in der Lage ist, die Beschwerde zu untersuchen und gegebenenfalls Reparaturen durchzuführen.
  7. Eine Beschwerdemeldung hebt Ihre Zahlungsverpflichtung nicht auf.
  8. Sie müssen sicherstellen, dass die Bereiche, in denen sich die von Poolmotive im Rahmen der Garantie gelieferten Produkte befinden, den geltenden Anforderungen entsprechen, damit die von Poolmotive gelieferten Produkte ordnungsgemäß funktionieren können.

Artikel 6: Was sind die Kosten der Produkte von Poolmotive?

  1. Im Vertrag sind die von Ihnen zu tragenden Kosten in Euro festgelegt.
  2. Alle Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auch nicht enthalten sind andere staatliche Abgaben, Transport- und Lieferkosten, Reise- und Aufenthaltskosten im Ausland sowie die Nutzung von Sonderanlagen.
  3. Poolmotive ist berechtigt, den Preis während der Vertragslaufzeit im Zusammenhang mit der Preisentwicklung zu ändern. Dazu gehören: Änderungen von Steuern, Abgaben, Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen, Wechselkursen, Energiepreisen oder anderen Umständen, die zu einer Erhöhung der Kosten für Poolmotive führen. Änderungen werden innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe wirksam. Sind Sie mit der Kostenänderung nicht einverstanden? In diesem Fall können Sie den Vertrag mit Poolmotive innerhalb von acht Tagen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Änderung kündigen.
  4. Wenn Sie noch nicht alle Ihre (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt haben, kann Poolmotive seine Leistung verschieben, bis Sie alle Ihre (Zahlungs-)Verpflichtungen erfüllt haben.
  5. Sie akzeptieren, dass die Höhe der Vertragskosten beeinflusst werden kann, wenn die Parteien beschließen, den Ansatz, das Arbeitsvorgehen und/oder den Umfang der Leistung zu ändern, unabhängig davon, welche Partei dies verursacht hat. Die Kosten für Mehrarbeit/Produkte werden mündlich besprochen und Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.

Artikel 7: Wie zahlen Sie die Produkte von Poolmotive?

  1. Poolmotive schickt Ihnen unmittelbar eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden muss.
  2. Sie sind nicht berechtigt, Zahlungen aus irgendeinem Grund auszusetzen oder mit ( vermeintlichen) Forderungen gegen Poolmotive zu verrechnen.
  3. Wenn Poolmotive in Teillieferungen liefert, kann jedes Teil separat in Rechnung gestellt werden.
  4. Wenn Geschäftskunden nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlen, geraten diese sofort in Verzug und schulden Zinsen ab der Fälligkeit der Rechnung. Diese Zinsen entsprechen den gesetzlichen kaufmännischen Zinsen. In diesem Fall haben Sie auch alle (außer-)gerichtlichen Inkassokosten von Poolmotive zu tragen. Diese Kosten betragen in jedem Fall 15% der Hauptsumme, mindestens jedoch 150,00 €.
  5. Poolmotive hat das Recht, von Ihnen eine Sicherheit für die Erfüllung Ihrer (Zahlungs-)Verpflichtungen zu verlangen. Poolmotive ist auch dann zur Änderung der Zahlungsbedingungen berechtigt, wenn sie der Ansicht ist, dass Ihre Finanzlage oder Ihr Zahlungsverhalten Anlass dazu gibt.
  6. Haben Sie einen Einspruch gegen die Rechnung? In diesem Fall haben Sie Poolmotive das innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt. Einsprüche gegen eine Rechnung setzen Ihre Zahlungsverpflichtung nicht aus.

Artikel 8: Wann und wie hebt sich ein Vertrag auf?

  1. Der Vertrag wird für die in dem Vertrag festgelegte Dauer abgeschlossen.
  2. Beide Parteien haben die Möglichkeit, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Dies ist nur gegen Ende der Vertragslaufzeit oder, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich.
  3. Wenn Sie den Vertrag kündigen, haben Sie Poolmotive die dadurch entstandenen Kosten zuerstatten.
  4. Wenn Sie den Vertrag stornieren, sind Sie verpflichtet, die Poolmotive entstandenen oder noch entstehenden Kosten zu erstatten und den Poolmotive entstandenen Schaden in angemessener Höhe zu vergüten, unbeschadet des Anspruchs von Poolmotive, auf Schadensersatz, wenn und soweit der Schaden den angemessenen Betrag übersteigt.
  5. Poolmotive kann die Vertragsleistung sofort, ohne vorherige Ankündigung an Sie, aussetzen oder ganz oder teilweise auflösen, wenn:Sie Ihren Vertragspflichten nicht (rechtzeitig) nachkommen und/oder sich weigern, eine Sicherheit für die Zahlung zu leisten;
    Im Falle von Konkurs, eine (vorläufige) Zahlungseinstellung, eine Zwangsverwaltung, eine Umschuldung oder Stilllegung, eine Liquidation oder eine vollständige oder teilweise Übertragung Ihres Unternehmens oder einen Todesfall.Poolmotive muss Ihnen keine Entschädigung zahlen und hat auch einen Anspruch auf Schadenersatz und/oder Zahlung. Tritt einer dieser Umstände ein, geraten Sie sofort in Verzug.
  6. Poolmotive hat das Recht, den Vertrag weiterhin zu erfüllen.

Artikel 9: Wie benutzen Sie die Internetseite?

  1. Alle auf der Poolmotive-Website und in den Mailings genannten Preise und Tarife sind ohne Mehrwertsteuer und vorbehaltlich von eventuellen Preisänderungen, Programmier- und Tippfehlern.
  2. Produktbilder müssen nicht immer dem Aussehen der gelieferten Produkte entsprechen. Insbesondere können sich nach Sortimentsinnovationen des Herstellers Änderungen im Aussehen und in der Verpackung der Produkte ergeben. Sie können keine Beschwerde auf Grund eines Mängels einlegen, wenn es sich um oben beschriebene Änderungen am Produkt handelt.

Artikel 10: Wann liegt ein Fall höherer Gewalt vor und was sind die Folgen?

  1. Höhere Gewalt bedeutet, dass es Umstände gibt, unter denen Poolmotive ohne Verschulden von Poolmotive seine Produkte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß liefern kann. Im Falle höherer Gewalt haftet Poolmotive nicht für Erfüllungsmängel.
  2. Höhere Gewalt ist zum Beispiel: Feuer, Diebstahl, Schäden durch Konfliktsituationen, Krawalle, Streiks, Betriebsbesetzung, Betriebsunterbrechung, Krieg, Naturkatastrophen, Situationen der tatsächlichen Unzugänglichkeit der Arbeit, Änderung der Vorschriften und Erfüllungsmängel durch Lieferanten von Poolmotive.
  3. Im Falle höherer Gewalt kann Poolmotive die Vertragsleistung aussetzen oder den Vertrag (teilweise) auflösen, ohne Ihnen eine Entschädigung zahlen zu müssen.
  4. Hat Poolmotive bei Eintritt der höheren Gewalt bereits einen Teil seiner Vertragspflichten geleistet, ist Poolmotive berechtigt, den bereits erbrachten Teil der Leistung oder die separat ausgeführten Arbeiten in Rechnung zu stellen.
  5. Wenn die höhere Gewalt länger als 60 aufeinander folgende Tage dauert, können Sie den Vertrag schriftlich auflösen. Poolmotive schuldet Ihnen keine Entschädigung.

Artikel 11: Qualität und Muster

1. Poolmotive garantiert die Qualität der Produkte wie im Vertrag Beschrieben.
2.  Wurde vereinbart, dass Muster von Poolmotive zur Verfügung gestellt werden, gehen die Transportkosten zu Ihren Lasten. Die Muster dienen nur als Anhaltspunkt; die tatsächlich gelieferten Produkte können davon abweichen.

Artikel 12: Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von Poolmotive gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrages Eigentum von Poolmotive.
  2. Sie dürfen diese unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte nicht verpfänden oder anderweitig belasten.
  3. Nimmt ein Dritter diese unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte in Besitz oder möchte er ein Recht daran begründen, müssen Sie Poolmotive hierüber so schnell wie möglich informieren.
  4. Sie sind verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte nach Möglichkeit zu versichern und vor Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie vor Diebstahl zu schützen. Auf Wunsch von Poolmotive kann Poolmotive die Versicherungspolice einsehen.

Artikel 13: Geistige Eigentumsrechte

  1. Sie dürfen die Arbeit von Poolmotive nicht veröffentlichen oder vervielfältigen, es sei denn, Poolmotive erteilt Ihnen dazu eine schriftliche Genehmigung. Poolmotive ist Urheberrechtsinhaber aller Werke, die von oder im Auftrag von Poolmotive erstellt wurden.
  2. Sie bleiben Eigentümer der Dokumente, die Sie Poolmotive zur Einsicht zur Verfügung gestellt haben.
  3. Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Urheberrechte, Markenrechte und Datenbankrechte, auf die Informationen, Texte, Bilder, Logos, Fotos und Illustrationen auf der Website und auf das Layout und Design der Website sind Eigentum von Poolmotive und/oder seinen Lizenzgebern. Sie dürfen nicht dagegen verstoßen, darunter fällt auch die Erstellung von Kopien der Website, die keine technischen Kopien sind, die für die Nutzung der Website erforderlich sind.

Artikel 14: Vertrauliche Informationen und persönliche Daten

  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie über das Unternehmen der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für eingesetzte Dritte.
  2. Informationen sind vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet wurden.
  3. Ist Poolmotive der für die Datenverarbeitung Verantwortliche im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung (nachfolgend: AVG), ist Poolmotive für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich, deren Verwendung durch Poolmotive für die ordnungsgemäße Gestaltung und Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
  4. Poolmotive verarbeitet personenbezogene Daten mit größter Sorgfalt und in Übereinstimmung mit der AVG.
  5. Poolmotive verwendet die personenbezogenen Daten nur, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen zu Diensten zu sein oder den Vertrag mit Ihnen zu erfüllen. Die personenbezogenen Daten werden nicht länger aufbewahrt, als es gesetzlich zulässig oder zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlich ist.
  6. Poolmotive ergreift technische und organisatorische Maßnahmen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau in Bezug auf personenbezogene Daten unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der Art der Verarbeitung zu gewährleisten.
  7. Wenn Sie sich auf eines der Rechte aus der AVG berufen möchten, kann dieser Antrag schriftlich unter info@poolmotive.com gestellt werden. Poolmotive wird diese Anfrage innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeiten.

Artikel 15: Garantie

  1. Falls es eine separate Garantieerklärung gibt: Poolmotive garantiert die Qualität der gelieferten Produkte für einen in der Garantieerklärung angegebenen Zeitraum.
  2. Wenn es keine gesonderte Garantieerklärung gibt: Poolmotive garantiert die Qualität der gelieferten Produkte für einen Zeitraum, der der vom Hersteller gewährten Garantie entspricht.
  3. Haftet Poolmotive für einen Mangel aufgrund der Garantie, ist Poolmotive berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem Sie Poolmotive über einen Mangel informiert haben, das Produkt zu ersetzen oder das fehlende Produkt noch zu liefern. Wenn Poolmotive innerhalb der Frist die Leistung sachgemäß erbringt, wurde der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt und Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Arbeitskosten sind von der Garantie ausgeschlossen. Wir können Ihnen diese Kosten in Rechnung stellen.
  4. Die Garantie gilt nicht, wenn es sich um einen Fall höherer Gewalt handelt.
  5. Die Garantie gilt nicht, wenn die Produkte in Salzwasser / Salzelektrolyse verwendet wurden.
  6. Die Garantie wird nur gewährt, wenn Sie alle (finanziellen) Verpflichtungen erfüllt haben. Jeglicher Garantieanspruch erlischt, wenn die von Poolmotive gelieferten Produkte von Ihnen unsachgemäß behandelt und/oder verarbeitet wurden und/oder wenn die Anweisungen von Poolmotive (z.B. wie in den Betriebsanleitungen enthalten) nicht befolgt wurden. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf normale Abnutzung.
  7. Es wird keine Garantie übernommen für gelieferte Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu waren, oder für Waren, die von Ihnen vorgeschrieben oder von oder in Ihrem Namen angeliefert wurden.
  8. Korrosion durch Umwelteinflüsse (wie zB: Wasserqualität und verwendete Werkzeuge), auf die wir keinen Einfluss haben, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Korrosionsgefahr kann durch die Verwendung eines Opferanode verringert werden.
  9. Bei elektrischen Fehlern muss das Produkt Poolmotive angeboten werden. Poolmotive beginnt mit der Untersuchung der Fehlerursache. Wenn der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, berechnet Poolmotive Forschungskosten. Wenn der Anspruch gerechtfertigt ist, verfallen die Forschungskosten.

Artikel 16: Wer haftet wofür?

  1. Poolmotive erbringt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Können. Poolmotive kann jedoch nicht garantieren, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt das gewünschte Ergebnis erzielt wird.
  2. Poolmotive kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Auch nicht, wenn dieser Schaden direkt oder indirekt mit einer Verzögerung oder Aussetzung zusammenhängt. Poolmotive haftet nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
  3. Haftet Poolmotive für Mängel an von Poolmotive gelieferten Produkten, ist Poolmotive nur zur Mängelbeseitigung oder – nach Wahl von Poolmotive – zur Lieferung eines gleichwertigen oder äquivalenten Produkts am ursprünglichen Lieferort oder – nach Wahl von Poolmotive – zum Ersatz des Schadens in Geld.
  4. Soweit Poolmotive haftet, ist diese Haftung auf die Summe beschränkt, die pro Ereignis durch die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung von Poolmotive für diesen Schaden ausgezahlt wird. Ist die maximale Versicherungssumme höher als die Auftragssumme, haftet Poolmotive nur bis zur Höhe der Auftragssumme, die sich auf die erbrachten Leistungen bezieht.
  5. Von der Schadenersatzpflicht ausgeschlossen sind Schäden wie Geschäfts- und/oder Stagnationsschäden, Folgeschäden, Umsatz- und/oder Gewinnausfall, Produktionsausfall oder Wertminderung von Produkten.
  6. Wenn von Ihnen beauftragte Dritte Arbeiten ausführen, haftet Poolmotive nicht für Kosten und Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassen von Ihnen oder von an der Lieferung/dem Projekt beteiligten Dritten entstanden sind. Werden Sie von einem Dritten auf Schadenersatz verklagt, können Sie diese Forderung nicht an Poolmotive weitergeben.
  7. Die Informationen auf der Website werden von Poolmotive mit ständiger Sorgfalt zusammengestellt und gepflegt. Fehler können jedoch nicht immer verhindert werden. Aus den Informationen auf der Website können daher in keiner Weise Rechte abgeleitet werden. Poolmotive Haftet in keinerweise für Schäden, die sich in irgendeiner Weise aus der Nutzung der Website oder aus der Unvollständigkeit und/oder Ungenauigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen und/oder Schäden, die sich aus der (vorübergehenden) Unverfügbarkeit der Website ergeben.
  8. Poolmotive ist trägt keine Verantwortlichkeit für Fotos, Beschreibungen und anderes Informationsmaterial auf der Website, das von Dritten veröffentlicht wurde.
  9. Die Haftung von Poolmotive entfällt, wenn Sie den Mangel nicht innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen melden.

Artikel 17: Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

  1. Poolmotive kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung ändern.
  2. Poolmotive kann Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt geben, indem sie diese auf ihrer Website veröffentlicht oder auf andere Weise kommuniziert. Änderungen gelten auch für bestehende Verträge.

Artikel 18: Streitigkeiten und anwendbares Recht

  1. Sollte es dennoch zu einer Streitigkeit kommen, müssen Sie sich an dem zuständigen Gericht von Oost-Brabant wenden. Die Möglichkeit, eine Rechtsstreitigkeit bei dem Gericht einzuleiten, erlischt nach einem Jahr nach dem Entstehen des Streitgrundes.
  2. Auf alle Verträge und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und daraus resultierende Handlungen ist niederländisches Recht anwendbar.